Gebührenordnung

26.04.13: GOZ-Klage abgewiesen

Verfassungsbeschwerde von sechs Zahnärzten gegen GOZ.2012 vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen. Das Gericht verweigert jegliche Stellungnahme zum Thema und zur Entscheidung. Es laufen weitere Klageverfahren, auch durch die Instanzenwege.

Zum aktuellen Vorgang s. Pressemitteilung des BDIZ EDI

 

GOZ.2012

Die GOZ.2012 ist durch Verordnung der Bundesregierung – durch den Bundesrat bestätigt – zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten, lediglich die Maschinenlesbarkeit bzw. die genaue grafische Gestaltung der Rechnungslegung (entsprechend § 10 Abs. 1 GOZ bzw. Anlage 2 GOZ) werden erst am 1. Juli 2012 in Kraft gesetzt werden. Damit sind grundsätzlich alle zahnärztlichen Leistungen, die ab Jahresbeginn erbracht werden, nach GOZ.2012 abzurechnen, soweit sie nicht nach der GOÄ abgerechnet werden. Die Übergangsvorschriften gemäß § 11 GOZ finden Anwendung (s.a. Kommentierung „Übergangsregelung“ im Anschluss).   (mehr)

 

GOZ

 

 

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