Gebührenordnung
Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) der Bundeszahnärztekammer am 19.06.2012 die „endgültige“ Version des gemäß § 10 Abs. 1 GOZ ab dem 1.07.2012 vorgeschriebenen maschinenlesbaren Rechnungsformulars nach Anlage 2 der GOZ übermittelt hatte, wurde diese Mitteilung vom Bundesgesundheitsministerium am 20.06.2012 unter Hinweis auf eine erneute Überarbeitung widerrufen.
Am 21.06.2012 hat das BMG uns nun die wiederum veränderte „endgültig endgültige“ Version des Formulars übersandt, die wir Ihnen hiermit zur Kenntnis bringen.
In Anbetracht dieses Sichtbarwerdens der Arbeitsweise des Ministeriums erübrigt sich jeder Kommentar.
Das Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit enthält darüber hinaus die an die Kostenträger gerichtete Bitte, aufgrund der zeitlichen Enge in den ersten Monaten nach dem 1.07.2012 auch Rechnungen zu akzeptieren, die den nunmehr gültigen Formvorschriften nicht genügen. Dieser Bitte wird nach Aussage des BMG auch entsprochen werden, sie ist für die Kostenträger jedoch nicht bindend.
Fazit:
Ihr Softwarehersteller ist informiert und wird Ihnen so bald als möglich ein Update liefern. Der Ausdruck eines Barcodes wird abschaltbar sein, wir empfehlen, dies auch zu tun.
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