Röntgen
Zahnärztliche Stelle
Die Mitarbeiter der Zahnärztlichen Stelle beraten/informieren Sie u. a. zu ...

- Röntgenverordnung
- Qualitätssicherung / Konstanzprüfung
- Aufbewahrungsfristen
- Erwerb der Fachkunde / Kenntnisse
- Weitergabe von Röntgenbildern
Ihre Ansprechpartner:
Hildegard Sniehotta | Tel.: 0511 83391-117 | Mail: hsniehotta(at)zkn.de |
| Dominic Hartwich | Tel.: 0511 83391-118 | Mail: dhartwich(at)zkn.de |
Qualitätssicherung durch die Zahnärztliche Stelle
Die Zahnärztliche Stelle wurde vom niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz gemäß § 17a RöV bestimmt, Qualitäts- sicherungsmaßnahmen zur Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen durchzuführen.
Die Qualitätsprüfungen finden in der Regel in Zeitabständen von drei Jahren statt. Um den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten, haben wir eine Röntgenmappe erstellt. Diese begleitet Sie bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen. Wenn die Prüfung Ihrer Röntgengeräte ansteht, senden wir Ihnen die Röntgenmappe zu.
Im Hinblick auf patientenbezogene Daten unterliegt die zahnärztliche Stelle der Schweigepflicht.
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
Zahnärzte/innen müssen gemäß Röntgenverordnung innerhalb von fünf Jahren die Fachkunde im Strahlenschutz aktualisieren. Die Zahnärzte-
kammer Niedersachsen bietet die Möglichkeit, diese Aktualisierung mittels einer Präsenzveranstaltung mit abschließender Prüfung durchzuführen.
Laut Röntgenverordnung ist jede/r Zahnarzt/in dazu verpflichtet, sich selbst um eine rechtzeitige Teilnahme zu bemühen. Als Serviceleistung lädt die ZKN jedoch regelmäßig diejenigen Zahnärzte/innen zu einem Aktualisierungskurs ein, die zur Aktualisierung anstehen. (Datenbestand nach den uns vorliegenden Unterlagen.)
Zur Organisation (Termine) und Anmeldung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Christian Göhler | Tel.: 0511 83391-315 | Mail: cgoehler(at)zkn.de |
Röntgen-Skript Teil 1 zum Download

