DH-Fortbildung

 

Nach erfolgreichem Abschluss des 1. DH-Kurses 2012 planen wir, Ende 2013 / Anfang 2014 einen weiteren DH-Kurs anzubieten.

Vormerkungen sind ab sofort möglich! Bitte per E-Mail an Frau Schneider: kschneider(at)zkn.de

 

Zulassungsvorraussetzungen:

  • Abschluss als ZMP bzw. ZMF mit mindestens einjähriger Berufserfahrung
  • Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses (mind. 16 Stunden, nicht älter als 2 Jahre)
  • Gültiger Kenntnissnachweis im Strahlenschutz
  • Nachweis einer geeigneten Fortbildungspraxis (siehe unten)

 

Anforderungen an die Fortbildungspraxis:

  • die Praxis hat ein etabliertes Prophylaxekonzept
  • es werden regelmäßig und systematisch Gingivitis- und Parodontitisbehandlungen durchgeführt
  • prophylaktische und parodontale Behandlungen werden dokumentiert und abgerechnet
  • nach Absprache mit den Praxisinhaber/innen kann die angehende DH für ihre Behandlungen über ein entsprechend instrumentell und maschinell ausgestattetes Zimmer verfügen
  • zur Dokumentation muss ein Kamerasystem für extra- und intraorale Fotos vorhanden sein.
  • ein Zahnarzt/Zahnärztin verpflichtet sich die Fortbildung zahnärztlich zu begleiten und an einer entsprechenden Einführungsveranstaltung in Hannover teilzunehmen.

 

Um zu den Statuten der DH-Fortbildung in der Bibliothek zu gelangen, klicken Sie bitte hier.

 

Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Schneider gerne zur Verfügung: Tel. 0511 / 83391-332 oder kschneider(at)zkn.de

 

Bilder der letzten DH-Abschlussfeier am 08.12.2012 in der ZAN