DH-Fortbildung
Nach erfolgreichem Abschluss des 1. DH-Kurses 2012 planen wir, Ende 2013 / Anfang 2014 einen weiteren DH-Kurs anzubieten.
Vormerkungen sind ab sofort möglich! Bitte per E-Mail an Frau Schneider: kschneider(at)zkn.de
Zulassungsvorraussetzungen:
- Abschluss als ZMP bzw. ZMF mit mindestens einjähriger Berufserfahrung
- Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses (mind. 16 Stunden, nicht älter als 2 Jahre)
- Gültiger Kenntnissnachweis im Strahlenschutz
- Nachweis einer geeigneten Fortbildungspraxis (siehe unten)
Anforderungen an die Fortbildungspraxis:
- die Praxis hat ein etabliertes Prophylaxekonzept
- es werden regelmäßig und systematisch Gingivitis- und Parodontitisbehandlungen durchgeführt
- prophylaktische und parodontale Behandlungen werden dokumentiert und abgerechnet
- nach Absprache mit den Praxisinhaber/innen kann die angehende DH für ihre Behandlungen über ein entsprechend instrumentell und maschinell ausgestattetes Zimmer verfügen
- zur Dokumentation muss ein Kamerasystem für extra- und intraorale Fotos vorhanden sein.
- ein Zahnarzt/Zahnärztin verpflichtet sich die Fortbildung zahnärztlich zu begleiten und an einer entsprechenden Einführungsveranstaltung in Hannover teilzunehmen.
Um zu den Statuten der DH-Fortbildung in der Bibliothek zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Schneider gerne zur Verfügung: Tel. 0511 / 83391-332 oder kschneider(at)zkn.de


