Altersversorgung

Das Altersversorgungswerk (AVW) der ZKN

Das Altersversorgungswerk besteht seit dem 1. November 1963 als Pflichtversorgung für alle niedersächsischen Zahnärzte mit befreiender Wirkung gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung. Basis ist ein kapitalgedecktes System mit individueller Äquivalenz.

Die Rechtsgrundlage für das Altersversorgungswerk ist in § 12 des Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG) geregelt. Hierin begründet hat die ZKN durch Satzung eine Versorgungseinrichtung zur Sicherung der Kammermitglieder im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie zur Sicherung der Hinterbliebenen geschaffen.

Zahnärztinnen und Zahnärzte werden Pflichtmitglied im Altersver- sorgungswerk, sobald sie Mitglied der Zahnärztekammer Niedersachsen werden und zu diesem Zeitpunkt das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Mitglieder des Altersversorgungswerkes zahlen einen Beitrag in Höhe des Betrages, den ein Angestellter an die Deutsche Rentenversicherung Bund zahlen muss, wenn sein Einkommen über der Beitragsbemessungs- grenze liegt. Liegt das Einkommen aus zahnärztlicher Tätigkeit darunter, kann eine Beitragsbegrenzung beantragt werden.

Jedes Mitglied des Altersversorgungswerkes kann durch Zuzahlungen seine Rentenansprüche aufbessern.

Jedes beitragszahlende Mitglied erhält jährlich ein Informationsschreiben, aus dem die voraussichtliche Höhe seiner Versorgungsansprüche detailliert hervorgeht und bei jeder Veränderung der Beitragshöhe einen entsprechenden Beitragsbescheid.

Die Rentenempfänger erhalten jährlich eine Information über die Höhe ihrer Rentenbezüge.

Die Mitglieder des Altersversorgungswerkes können sich zusätzlich auch persönlich oder telefonisch im Altersversorgungswerk beraten lassen. Die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind gern bereit, auch schriftlich die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

 

Anschrift:

Zahnärztekammer Niedersachsen
Altersversorgungswerk
Zeißstr. 11 a
30519 Hannover
Tel.: (0511) 8 33 91 - 0
Fax: (0511) 8 33 91 - 206
E-Mail: info(at)avw.zkn.de

 

Der Leitende Ausschuss

Geschäftsführung und Sachverständige